Schnelle Rückerstattung von Verrechnungssteuer-Guthaben in Zürich
Rückerstattungen von Verrechnungssteuer-Guthaben erfolgen ab 1. Januar 2017 im Kanton Zürich in der gleichen Steuerperiode wie die Fälligkeit der Dividende. Die Dividende mit Fälligkeit im Jahr 2017 ist in der Steuererklärung 2017 als Ertrag zu deklarieren. Das darauf bestehende Verrechnungssteuer- Guthaben wird neu mit der Staats-/Gemeindesteuer-Rechnung 2017 verrechnet. Bisher erfolgte die Verrechnung jeweils erst mit der Steuerrechnung des Folgejahres.