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Sind Familienzulagen auch für Kinder im Ausland geschuldet?

11. Aug, 2014

Die Zahlung von grenzüberschreitenden Familienzulagen ist vielen Regelungen und Ausnahmen unterworfen. Grundsätzlich

  • werden Familienzulagen nur dann ins Ausland bezahlt, wenn die Schweiz aufgrund von Staatsverträgen dazu verpflichtet ist.
  • können nur Erwerbstätige (selbständig und unselbständig) Kinder- und Aus­bildungszulagen erhalten.
  • erhalten die Kinder von Staatsangehörigen von EU- und EFTA-Ländern die Zulagen ungekürzt (d.h. ohne Kaufkraftanpassung), falls die Kinder des Anspruchsberechtigten in einem EU- resp. EFTA-Staat wohnen.
  • werden die Kinderzulagen an Staatsangehörige von Bosnien-Herzego­wina, Montenegro und Serbien weltweit ohne Kaufkraftanpassung exportiert.

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