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Sind Kleider steuerlich absetzbar?

30. Dez, 2021

Auslagen für Kleider, die eine steuerpflichtige Person aufgrund ihrer beruflichen Stellung kauft und die aber auch privat nutzbar sind, sind keine abzugsfähigen Berufskosten. Der sachliche Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbs­tätig­keit ist zu ungenügend. (Quelle: Verwaltungsrekurskommission SG, 17.6.21)

 

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