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Sofort-Abschreibungen auf beweglichem Anlagevermögen

25. Apr, 2016

Anlagegüter müssen abgeschrieben werden, damit die Wertverminderung abgebildet wird. Die Abschreibungsbeträge richten sich nach der Lebensdauer des Gutes und sind auf die Zahl der Lebensjahre aufzuteilen. Dazu hat die Eid­genössische Steuerverwaltung in einem Merkblatt Normalaschreibungssätze pu­bliziert, die auch in den Kantonen gelten. Werden höhere Abschreibungen ge­tätigt, wird der Überabschreibungsbetrag entweder aufgerechnet oder es erfolgt ein Ausgleichszuschlag, der zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet wird.

Vermehrt lassen verschiedene Kantone jedoch auch eine Sofortabschreibung auf beweglichem Anlagevermögen zu. In diesen Kantonen besteht die Möglichkeit, von diesen Normalabschreibungssätzen abzuweichen. Im Anschaffungsjahr kann eine Abschreibung in der Höhe des Investitionsbetrages vorgenommen werden. Der Vorteil bei der Sofortabschreibungsmethode besteht darin, dass die Steuer­ersparnis im Investitionsjahr beansprucht wird. Informieren Sie sich bei uns über Möglichkeiten der Sofortabschreibung in Ihrem Kanton.

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