Steuererklärung spätestens mit Einsprache einreichen
Trotz Mahnung und Busse reichte eine Angestellte ihre Steuererklärung nicht ein. Das Steueramt Solothurn schätzte ihr Einkommen daraufhin auf 132’700 Franken. Dagegen erhob die Angestellte Einsprache und argumentierte, ihr Einkommen sei viel tiefer. Weil die Frau keine Steuererklärung eingereicht hat, trat das Steueramt nicht auf die Einsprache ein. Erst vor dem Steuergericht präsentierte sie ihre Steuererklärung und deklarierte ein Einkommen von 31’136 Franken. Das war zu spät. Laut Bundesgericht ist die vollständige Steuererklärung mit den Beilagen spätestens mit der begründeten Einsprache einzureichen. (Quelle: BGE 2C_36/2017 vom 30. Januar 2017)