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Steuererklärung spätestens mit Einsprache einreichen

3. Apr, 2017

Trotz Mahnung und Busse reichte eine Angestellte ihre Steuererklärung nicht ein. Das Steueramt Solothurn schätzte ihr Einkommen daraufhin auf 132’700 Franken. Dagegen erhob die Angestellte ­Einsprache und argumentierte, ihr Ein­kommen sei viel tiefer. Weil die Frau keine Steuererklärung eingereicht hat, trat das Steueramt nicht auf die Einsprache ein. Erst vor dem Steuergericht prä­sen­tierte sie ihre Steuererklärung und deklarierte ein Einkommen von 31’136 Fran­ken. Das war zu spät. Laut Bundesgericht ist die vollständige Steuererklärung mit den Bei­lagen spätestens mit der begründeten Einsprache einzu­reichen. (Quelle: BGE 2C_36/2017 vom 30. Januar 2017)

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