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Steuererlass muss jedes Mal neu geprüft werden

9. Jan, 2018

Im Kanton Luzern erliess ein Steueramt einem Einwohner Steuern von Fr. 437.55. Der Mann beantragte im folgenden Jahr wieder ­einen Steuererlass, doch das Amt lehnte das ab mit der Begründung, dass ein Erlass einmalig sein solle.

Das Kantonsgericht Luzern entschied, dass ein Steuererlass zwar eine seltene Ausnahme sei, dennoch jedes Jahr neu geprüft werden müsse. Entscheiden sei, ob die Steuerforderung in das Existenzminimum eingreife und ein menschen­würdiges Leben bedrohe. (Quelle: Kantonsgericht Luzern, 7 W 16 43/44 vom 31.3.2017)

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