Steuerliche Unternehmensbewertung von Start-Ups, Kanton Zürich
Die Start-ups im Kanton Zürich erfahren per sofort eine Erleichterung bei der steuerlichen Unternehmensbewertung.
Neu erfolgt die Bewertung von Beteiligungen an Start-ups zum Substanzwert, bis in der Unternehmung repräsentative Geschäftsergebnisse vorliegen. Die meist höheren Preise aus Finanzierungsrunden werden nicht als Bewertungsgrundlage herangezogen, wie das in letzter Zeit erfolgt war. Dies führt für die Beteiligten während der Aufbauphase zu einem tieferen Vermögenssteuerwert der Aktien/Stammanteile und fördert somit Investitionen in neue innovative Firmen. Damit werden im Kanton Zürich wieder gleichwertige Bedingungen geschaffen wie in anderen Kantonen.
Als Start-ups gelten Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) welche innovative technologische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich am Markt noch nicht etabliert haben, aber darauf ausgerichtet sind, dass sie in multiplizierter Form marktfähig werden.