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Steuerruling wird von Gesetzesänderung aufgehoben

23. Aug, 2017

Ein Steuerruling, das eine kantonale Steuerverwaltung mit einem Steuer­pflichtigen abgemacht hat, verliert seine Wirkung, wenn das betreffende Recht re­­vidiert wird. (Quelle: BGE 2C_997/2016 vom 10.11.16)

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