Stundenlohn auch bei frühzeitigem Arbeits-Abbruch geschuldet
Ein Stundenlohn ist auch fällig, wenn der Mitarbeiter vorzeitig nach Hause geschickt wird.
Entscheidend für die Lohnzahlung ist die vereinbarte Arbeitszeit. Stundenlöhner müssen keinen Lohnverlust befürchten, wenn sie vom Vorgesetzten früher als vorgesehen nach Hause geschickt werden.