SUVA darf Verkauf von Maschinen verbieten
Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, wenn sie im Rahmen der Marktüberwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt.
Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. Obwohl die Produkte den EU-Maschinenrichtlinien entsprachen und die SUVA nicht höhere Anforderungen an die Sicherheit festlegen darf, gab das Gericht der SUVA Recht. Es argumentierte, dass eine Widerlegung der sog. Konformitätsvermutung rechtens sei, wenn nachgewiesen wird, dass ein hohes Risiko und eine Gefährdung bestehe. (Quelle: BGE 2C_75/2016 vom 10.4.2017)