Telefon+41 (0)44 811 00 90

SUVA darf Verkauf von Maschinen verbieten

13. Dez, 2017

Die SUVA darf Verkaufsverbote für Maschinen verhängen, wenn sie im Rahmen der Marktüberwachung feststellt, dass das Produkt die grundlegenden Sicher­heits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt.

Im konkreten Fall bestätigt das Bundesgericht die von der SUVA gegen verschiedene Inverkehrbringer verhängten Verbote, Schnellwechseleinrichtungen von Anbaugeräten an Baumaschinen in den Verkehr zu bringen. Obwohl die Produkte den EU-Maschinenrichtlinien entsprachen und die SUVA nicht höhere Anforderungen an die Sicherheit festlegen darf, gab das Gericht der SUVA Recht. Es argumentierte, dass eine Widerlegung der sog. Konformitätsvermutung  rechtens sei, wenn nachgewiesen wird, dass ein hohes Risiko und eine Gefähr­dung bestehe. (Quelle: BGE 2C_75/2016 vom 10.4.2017)

← zurück zur Übersicht