Frühzeitige Auflösung der Festhypothek – Strafgeld steuerlich abziehbar
Wird eine Festhypothek vorzeitig aufgelöst, so verlangen Banken eine sog. Auflösungskommision. Diese Kommissionen sind wie die Hypothekenzinsen und Risikoprämien für Zinsdachabmachungen steuerlich absetzbar.