Mehrwertsteuer-Nummer auf Rechnung gilt nicht als Steuerausweis
Einen Vorsteuerabzug geltend machen kann ein Rechnungsempfänger nur, wenn er eine Rechnung erhält, mit welcher der Leistungserbringer erkennbar die Mehrwertsteuer einfordert. Der Mehrwertsteuerbetrag, der in einer Rechnung eingefordert wird, muss dabei entweder in Zahlen genannt oder durch […]