Telefon+41 (0)44 811 00 90

Mehrwertsteuer-Nummer auf Rechnung gilt nicht als Steuerausweis

15. Jul, 2013

Einen Vorsteuerabzug geltend machen kann ein Rechnungsempfänger nur, wenn er eine Rechnung erhält, mit welcher der Leistungserbringer erkennbar die Mehr­wert­steuer einfordert. Der Mehrwertsteuerbetrag, der in einer Rechnung eingefordert wird, muss dabei ent­weder in Zahlen genannt oder durch […]