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Tierhaltung in Mietobjekten liegt im freien Ermessen des Vermieters

17. Okt, 2015

Die Mieterin einer Wohnung stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Ge­nossenschaft ihr nicht grundsätzlich die Tierhaltung verbieten könne. Sie ge­langte mit dieser Klage vor das Obergericht, welches gegen sie entschied. Das Ge­­richt kommt zum Schluss, dass der Vermieter ihr die Zustimmung zur Hun­dehaltung ohne Begründung verweigern kann. (Quelle: Zürcher Obergericht, Urteil PD140011 vom 16.6.2015)

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