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Trotz schlechtem Geschäftsjahr erhält Mitarbeiter Bonus

5. Okt, 2017

Ein Arbeitnehmer klagte vor Bundesgericht auf eine Zahlung von 40’000 Franken Bonus. In seinem Arbeitsvertrag als Geschäftsführers war unter dem Titel «Bonus» für 2011 eine Zahlung von 40’000 Franken vereinbart. Weil das Ge­schäfts­­jahr schlecht verlief, erhielt er den Bonus nicht.

Das Bundesgericht gab dem Arbeitnehmer Recht, weil in diesem Fall der Bonus ein Lohn­bestandteil war. Es war nicht formuliert, dass der Bonus von der Zu­frie­den­heit des Arbeit­gebers mit seinen ­Leistungen oder vom Verlauf des Ge­schäftsjahres abhängig war. (Quelle: BGE 4A_216/2017 vom 23.6.2017)

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