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Überhöhte Zahlungsbefehle sind strafbar

4. Mai, 2017

Die Zustellung eines überhöhten Zahlungsbefehls als Druckmittel zur Erlangung einer deutlich geringeren Vergleichszahlung kann einen strafbaren Nö­ti­gungsversuch darstellen. Dies hatte ein Vermieter zu erfahren, der seine Mieterin mit einem Zahlungsbefehl von über Fr. 611’325.- überraschte. Die effektive Schuld belief sich auf Fr. 20’000.-.

Der Vermieter wurde vom Genfer Polizeigericht wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 400.- Franken und zu einer Busse von Fr. 4’800.- verurteilt. Das Bundesgericht hat das Strafurteil bestätigt. Ein Zah­lungsbefehl über eine grosse Summe setzt den Empfänger unter psychologischen Druck – wegen der Unannehmlichkeiten, die mit der Betreibung verbunden sind, und wegen der Aussicht darauf, dereinst unter Umständen einen bedeutenden Betrag bezahlen zu müssen. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der betriebenen Person deutlich eingeschränkt. (BGE 6B_378/2016 vom 15.12.2016)

 

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