Unternehmen muss kein Nachweis für Sozialversicherungsabgaben erbringen
Ein Arbeitnehmer verlangte von seinem Unternehmen den Nachweis, dass dieser alle gesetzlich und vertraglich geschuldeten Sozialversicherungsabgaben bezahlt hat. Das Zürcher Arbeitsgericht wies sein Begehren ab. Der Arbeitgeber muss den Nachweis nicht erbringen, müsse aber angeben, bei welcher Ausgleichs- und Pensionskasse er angeschlossen ist. So könne sich jeder Mitarbeiter selber über die einbezahlten Beiträge erkundigen. (Quelle: Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH110194 vom 14.2.2012)