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US-Erbschaftssteuerpflicht von Schweizer Aktionären amerikanischer Wertschriften

10. Okt, 2015

Der Nachlass eines Erblassers, der weder US-Bürger war noch einen Wohnsitz in den USA hatte, unterliegt einer beschränkten amerikanischen  Erbschaftssteuer­pflicht für diejenigen Teile des Nachlasses, die im Todeszeitpunkt in den USA gelegen sind.

Das betrifft neben Immobilien auch Aktien an US-Gesellschaften. Somit kann ein Schweizer mit amerikanischen Wertschriften in seinem Depot auf Schweizer Bankkonten im Todesfall der amerikanischen Nachlasssteuer unterliegen.

Ein Schweizer Nachlass mit amerikanischen Wertschriften oder Immobilien wird ab einem Freibetrag von $ 60’000 beschränkt steuerpflichtig. Dieser minimale Freibetrag kann sich allenfalls aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA vergrössern, wenn der amerikanische Teil des Nachlasses am Gesamtnachlass entsprechend hoch ist. In diesem Fall erfolgt eine proportionale Anpassung des amerikanischen Freibetrags von $ 5.4 Mio. Allerdings müssen die Erben zur Beanspruchung des Freibetrages den Gesamtnachlass gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden offenlegen.

Verantwortlich für die Bezahlung der US-Nachlasssteuer ist grundsätzlich der Willensvollstrecker, sofern ein solcher bestimmt wurde. Melden die Erben ihre Steuerpflicht nicht und kommt auch der Willensvollstrecker der Meldepflicht nicht nach, wird jeder als Executor betrachtet, der sich im Besitz von Vermögens­werten des Erblassers befindet. Dies kann zum Beispiel auch eine kontoführende Bank sein. Sie hätte entsprechend Meldung zu erstatten.

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