Vereinsbeschlüsse sind nichtig, wenn ein unzuständiges Organ eingeladen hat
Das Bundesgericht hat in einem neueren Urteil bestätigt, dass Vereinsbeschlüsse nichtig sind, wenn die Einladung zu der Vereinsversammlung von irgendeinem unzuständigen Organ ausgegangen ist. Das Gericht erklärt weiter, dass keine beschlussfähige Versammlung zustande kommt, wenn eine nicht zuständige Person oder ein nicht zuständiges Organ eingeladen hat. Eine Einladung, die vom Präsidenten und nicht vom Vorstand ausgegangen ist, ist deshalb nichtig. (Quelle: BGE 5A_205/2013 vom 16.8.2013)