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Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

29. Sep, 2020

Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate verlängert. Diese Verord­nungs­änderung tritt am 1. Sep­tem­ber 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.

Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Be­schäf­tigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.

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