Vermieter kann Verteilschlüssel von Investitionen selber bestimmen
Das Bundesgericht hält in einem Urteil fest, dass der Vermieter grundsätzlich frei ist, nach welchem Schlüssel er wertvermehrende Investitionen auf die Mieter verteilt.
Ein Gericht kann nur einschreiten, wenn die Wahl des Schlüssels durch den Vermieter unhaltbar ist. (Quelle: BGE 139_3/209 vom 21.5.2013)