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Verstärkte Solidarhaftung ab 15. Juli 2013 in Kraft

23. Aug, 2013

Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung in Kraft zu setzen. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Sub­un­ter­nehmer haftbar gemacht werden. Dies gilt für sämtliche Glieder einer Auf­trags­kette, in denen Arbeiten von einem Unternehmen an andere Unter­neh­men wei­ter­­ge­geben werden.

Befreien kann sich der Erstunternehmer von der Haftung, wenn er sich bei der Arbeitsvergabe bei jedem Subunternehmer vergewissert, dass dieser die mini­malen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält. Die Verstärkung der Solidar­haf­tung gilt für in- und ausländische Unternehmen des Bauhaupt- und Bau­ne­ben­ge­werbes.

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