Verstärkte Solidarhaftung ab 15. Juli 2013 in Kraft
Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung in Kraft zu setzen. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden. Dies gilt für sämtliche Glieder einer Auftragskette, in denen Arbeiten von einem Unternehmen an andere Unternehmen weitergegeben werden.
Befreien kann sich der Erstunternehmer von der Haftung, wenn er sich bei der Arbeitsvergabe bei jedem Subunternehmer vergewissert, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält. Die Verstärkung der Solidarhaftung gilt für in- und ausländische Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes.