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Verwaltungsräte können für nicht einbezahlte Kollektiv-Krankenversicherungs-Beiträge haftbar gemacht werden

27. Apr, 2015

Hintergrund dieses Bundesgericht-Urteils bildete die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Verwaltungsräte seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Die Gesellschaft hatte die Versicherungsprämien für die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nicht geleistet, mit der Folge, dass sich der Versicherer weigerte, die Kran­ken­tag­gelder für den Arbeitnehmer auszuzahlen.

Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht, dass der Arbeitnehmer einen direkten Schaden erlitten hatte, der durch die unerlaubten Handlungen der Ver­wal­tungsräte, nämlich das Nichtbezahlen der Versicherungsprämien, verursacht wurde. Gleichzeitig wurde aufgrund der unerlaubten Handlungen der Ver­wal­tungsräte auch die Gesellschaft geschädigt, da sich mit ihrer Scha­den­ersatzpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer ihre Passiven erhöhten.

Die eingeklagten Verwaltungsräte wurden wegen Missbrauchs von Lohnabzügen ver­urteilt. (Quelle: BGE 4A_428/2014 vom 12.1.2015)2727

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