Verwaltungsräte können für nicht einbezahlte Kollektiv-Krankenversicherungs-Beiträge haftbar gemacht werden
Hintergrund dieses Bundesgericht-Urteils bildete die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Verwaltungsräte seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Die Gesellschaft hatte die Versicherungsprämien für die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nicht geleistet, mit der Folge, dass sich der Versicherer weigerte, die Krankentaggelder für den Arbeitnehmer auszuzahlen.
Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht, dass der Arbeitnehmer einen direkten Schaden erlitten hatte, der durch die unerlaubten Handlungen der Verwaltungsräte, nämlich das Nichtbezahlen der Versicherungsprämien, verursacht wurde. Gleichzeitig wurde aufgrund der unerlaubten Handlungen der Verwaltungsräte auch die Gesellschaft geschädigt, da sich mit ihrer Schadenersatzpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer ihre Passiven erhöhten.
Die eingeklagten Verwaltungsräte wurden wegen Missbrauchs von Lohnabzügen verurteilt. (Quelle: BGE 4A_428/2014 vom 12.1.2015)2727