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Volle Anrechnung von Pikettdienst bei naheliegender Wohnung?

11. Nov, 2014

In einem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu Fragen des Pikett­dienstes. Dabei ging um einen Oberarzt, dem in seiner nur hundert Meter vom Spital entfernt liegenden Privatwohnung geleisteten Pikettdienst nicht voll als Arbeits­zeit angerechnet wurde. Er klagte auf volle Entschädigung, da er ver­pflich­tet war, innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein.

Das Bundesgericht entschied, dass zwischen den zwei Arten von Pikettdienst ent­schieden werden müsse: Ausserhalb und innerhalb des Betriebes.

Von ausserhalb des Betriebes geleistetem Pikettdienst sei zwar nur dann aus­zu­gehen, wenn der Arbeitnehmer mehr Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten habe. Dies seit aber nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer innert einer sehr kurzen Frist, wie zum Beispiel innert 15 Minuten nach dem Anruf intervenieren müsse und den Betrieb daher kaum verlassen könne. Anders verhalte es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Pikettdienst tatsächlich zu Hause erbringen könne, da dies bezüglich Sozialkontakt und Freizeitbeschäftigungen verschiedene, beim Pikett­dienst im Betriebslokal ausgeschlossene Möglichkeiten biete.

Die Situation des Oberarztes wurde trotz allen Einwänden als Pikettdienst aus­ser­halb des Betriebes beurteilt und sein Pikettdienst wird ihm nicht vollständig an­gerechnet. (Quelle: BGE 4A_94/2010 vom 4.5.2010)

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