Divisia Treuhand 1200x675 Kryptowährung steuerpflichtig Gewinnversteuerung

Wann Krypto-Trading steuerpflichtig wird

In der Schweiz sind Gewinne aus Privatvermögen steuerfrei. Gewinne aus Geschäftsvermögen hingegen müssen als Einkommen versteuert werden, dafür dürfen Verluste abgezogen werden. Die Frage ist also: Ab wann ist Krypto‑Trading eine selbstständige Erwerbstätigkeit?

Wer diese fünf Bedingungen alle gleichzeitig erfüllt, gilt automatisch als privater Anleger, also steuerfrei:

  1. Die gehaltenen Coins/Wertschriften werden mindestens 6 Monate behalten.
  2. Das Transaktionsvolumen pro Jahr ist nicht mehr als das Fünffache des Anfangsbestands.
  3. Die Gewinne sind nicht nötig für den Lebensunterhalt (Gewinne < 50 % des übrigen Einkommens).
  4. Keine Fremdfinanzierung (oder die Erträge decken die Schuldzinsen).
  5. Derivate werden nur zur Absicherung genutzt.

Gerade bei Kryptowährungen sind diese Vorgaben wegen der hohen Aktivität oft nicht erfüllbar.

Dann wird die Tätigkeit nach der Rechtsprechung zum Wertschriftenhandel beurteilt. Das Bundesgericht sagt: Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn das Handeln über normales Privat-Investieren hinausgeht.

Wichtige Hinweise für Gewerbsmässigkeit:

  • sehr häufige Transaktionen
  • kurze Haltedauer
  • professionelles Vorgehen
  • Nutzung spezieller Fachkenntnisse oder Fremdmittel
  • Wiederanlage der Gewinne in ähnliche Anlagen.

Heute sind Fachwissen und Systematik weniger wichtig, im Vordergrund stehen Häufigkeit und kurze Haltezeiten. Bereits ein einziges Kriterium kann genügen, um als gewerbsmässiger Trader eingestuft zu werden.