Wechsel des Hauptsteuerdomizils ins Ausland verlangt nach neuem ausländischen Wohnsitz
Für eine Wohnsitzverlegung ins Ausland genügt es nicht, die Verbindung zu bisherigen Wohnsitz zu lösen. Wichtig ist, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz im Ausland begründet worden ist und dieser auch u.a. mit sozialen Kontakten nachgewiesen werden kann. (Quelle: BGE 2C_92/2012 vom 17.8.2012)