Telefon+41 (0)44 811 00 90

Zahlungen bei frühzeitiger Auflösung von Mietverhältnissen sind mehrwertsteuerpflichtig

28. Aug, 2014

Wenn bei Mietverträgen von Geschäftsräumen das Mietverhältnis vorzeitig auf­ge­löst wird, sind häufig Zahlungen an den Vermieter zu leisten, wie z.B. „Inkon­ve­nienzentschädigungen“. Diese Entschädigungszahlungen sind keine mehrwert­steuerfreien Schadensersatzzahlungen, wie oft angenommen wird. Denn Scha­den­ersatz setzt eine unfreiwillige Beeinträchtigung des Vermögens voraus.

Die Zahlungen in Zusammenhang mit der Auflösung des Mietverhältnisses gelten als eine Dienstleistung und müssen zum Normalsatz versteuert werden, un­ab­hängig davon, ob das Mietverhältnis selber steuerbar oder von der Steuer ausgenommen war.

← zurück zur Übersicht