Zahlungsverzug bei bestrittenen Nebenkosten
Auch wenn die Höhe einer Nebenkostenabrechnung bzw. einer Nachzahlung in den Augen des Mieters nicht gerechtfertigt ist, so ist es für den Mieter von Vorteil, den geforderten Betrag fristgerecht zu bezahlen. Zumindest der anerkannte Betrag muss überwiesen werden, mit der Bemerkung, dass diese Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Andernfalls riskiert der Mieter eine Zahlungsverzugskündigung. (Quelle: BGE 4A_325/2010 vom 1.10.2010)