Grundsatz der freien Beweisführung in der Buchhaltung

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Im Unterschied zum früheren Mehrwertsteuergesetz gilt im neuen Gesetz der Grund­satz der Beweismittelfreiheit. Wo früher ein bestimmtes Beweismittel wie z.B. eine Rechnung mit bestimmten Angaben zwingend vorhanden sein musste, um eine Tatsache beweisen zu können, ist nach geltendem Recht nicht ausge­schlossen, einen Beweis auch durch andere Beweismittel zu erbringen. Dabei prüft die Steuerverwaltung bei jedem […]